
Zustandekommen des Vertrages
Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung des/der Teilnehmer(in) bei SAMAR kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer(in) und
SAMAR® - wir bewegen Menschen, Anneliese Kägler,
Carl-von-Linde-Strasse 30, 85716 Unterschleißheim zustande.
Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung von SAMAR bedarf es nicht.
Rücktrittsvorbehalt
SAMAR behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, für den Fall, dass die Anmeldung und die Zahlung der 1. Kursgebühr bzw. der Workshop-Gebühr nicht mindestens 2 Wochen vor Kurs-/Workshop-Beginn bei SAMAR eingegangen ist. SAMAR kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn bis zum Kurs-/Workshop-Beginn die von SAMAR vorher festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle des Rücktritts von SAMAR wird eine eventuell bereits bezahlte Gebühr zurückerstattet.
Gegenstand des Vertrages
Der Kurs-/Workshop-Vertrag berechtigt den/die Teilnehmer(in) zur Teilnahme an dem im Vertrag näher bezeichneten Kurs/Workshop gemäß Kurs-/Workshop-Ausschreibung. Inhalt, Umfang und Termine der jeweiligen Kurse/Workshops sind der Ausschreibung von SAMAR zu entnehmen. SAMAR ist an gesetzlichen Feiertagen und in den Bayerischen Schulferien von der Durchführung von Kursen befreit.
Beginn und Dauer des Vertrages
- Der Kurs-Vertrag beginnt mit dem auf den Tag der Anmeldung und Einzahlung der ersten Kursgebühr folgenden Kurstermin. Der Kursvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Workshop-Vertrag beginnt mit dem im Workshop vorgesehenen Anfangstermin und wird auf die in der Ausschreibung bestimmte Zeit des Workshops geschlossen.
Kündigung
- Soweit Verträge zwischen SAMAR und dem/der Teilnehmer(in) auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, können sie von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Soweit Verträge zwischen SAMAR und dem/der Teilnehmer(in) auf bestimmte Zeit geschlossen werden, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Zahlung und Zurückbehaltungsrecht
- Workshop-Gebühren sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Workshops kostenfrei an SAMAR zur Zahlung fällig.
- Kursgebühren sind monatlich am ersten Werktag des Kalendermonats im Voraus kostenfrei an SAMAR zu zahlen. Abweichend hiervon ist die erste Kursgebühr spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bei SAMAR zur Einzahlung zu bringen.
- Ist der/die Teilnehmer(in) mit der ihm/ihr obliegenden Zahlung in Rückstand, so ist SAMAR berechtigt, die Erbringung eigener Leistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes zu verweigern.
Verhinderung
- Ist der/die Teilnehmer(in) an der Kurs/Workshop-Teilnahme durch Gründe gehindert, die nicht von SAMAR zu vertreten sind, so wird der/die Teilnehmer(in) hierdurch nicht von seiner/ihrer Zahlungspflicht befreit. SAMAR wird sich im Rahmen des von ihr ausgeschriebenen Kursprogramms bemühen, dem/der Teilnehmer(in) die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Ersatzstunden in anderen Kursen/Workshops anzubieten.
- Ist SAMAR an der Durchführung einzelner Workshops/Kursstunden gehindert und ist die Durchführung an einem Ersatztermin nicht möglich, so wird SAMAR dem/der Teilnehmer(in) die anteilige Workshop/Kursgebühr erstatten.
Haftung
- Der/die Teilnehmer(in) nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an den von SAMAR angebotenen Workshops und Kursen mit physischen und/oder psychischen Belastungen und Risiken verbunden sein kann. Der/die Teilnehmer(in) ist selbst für seine/ihre körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme verantwortlich. Krankheiten oder Behinderungen des/der Teilnehmers(in), die seine/ihre Eignung zur Teilnahme am Workshop/Kurs beeinträchtigen könnte, sind SAMAR unverzüglich anzuzeigen.
- SAMAR haftet, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für sonstige Schäden des/der Teilnehmer(in) nur, wenn der Schaden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von SAMAR oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
- Personen, die ohne Teilnahme an einer Veranstaltung das Studio betreten haften für alle von Ihnen verursachten Schäden am Eigentum des Studios bzw. der SchülerInnen.
Aufsichtspflicht für Minderjährige
- Ist der/die Teilnehmer(in) minderjährig, so erstreckt sich die Aufsichtspflicht von SAMAR nur auf die Zeit des Workshops bzw. der jeweiligen Kursstunde.
- Für Kinder die das Studio ohne Kursteilnahme betreten, besteht keine Aufsichtspflicht. Die Begleitpersonen haben für eine entsprechende Beaufsichtigung zu sorgen.
Laufende Kurse / Ferienkurse
- Das Schnupperabo ist zeitlich begrenzt und findet nur innerhalb des angegebenen Zeitrahmens ( z.B. 4 Wochentage )statt. Der Vertrag erlischt danach automatisch.
- Bei laufenden Kursen ist ein Einstieg jederzeit nach Rücksprache mit der Studioleitung möglich.
- Das Schnuppern ( Probestunde ) ist je angebotener Kursart nur einmal möglich. Diese ist kostenlos und unverbindlich.
- Bei allen Kursen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
- Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Eine Nichtteilnahme bzw. Nichterscheinen ( auch bei Krankheit ) befreit nicht von der Zahlungspflicht.
- Während der bayerischen Schulferien ist kein Unterricht.
- Das Studio kann bei Ausfall des Kursleiters gleichwertigen Ersatz stellen. Eventuell kann der ausgefallene Unterricht nachgeholt werden.
- Die Kursgebühren sind ersichtlich aus dem Aushang im Studio bzw. der Veröffentlichung im Internet.
- Die Kündigung des Vertrages bedarf immer der Schriftform.
- Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung hat der jeweils anderen Seite fristgerecht zuzugehen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist von den getroffenen Regelungen unberührt.
- Die Kursgebühren können seitens der SchülerInnen für versäumte oder abgesagte Kursstunden nicht gekürzt werden. Seitens des Studios besteht keinerlei Nachweispflicht.
- Versäumte Unterrichtsstunden können jederzeit in einem anderen Kurs der gleichen Tanzart nachgeholt werden.
- Eine Aufrechnung von versäumten / abgesagten Stunden ist bei einer Kündigung nicht zulässig.
- Die Kursgebühren für laufende Kurse können nur per Überweisung / Lastschriftseinzug zum Monatsanfang beglichen werden. Bei allen anderen Kursen ist zusätzlich eine Barzahlung am ersten Kursabend bzw. die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder eine Vorausüberweisung möglich.
Projekte / Workshops
- Für alle Veranstaltungen (Projekte, Workshops, etc.) hat die Anmeldung in Schriftform ( Internet, Email, Brief oder Fax ) zu erfolgen.
- Eine Anmeldebestätigung wird nicht abgegeben. Rechtzeitig vor dem Termin wird mit dem Kursteilnehmer / der Kursteilnehmerin Kontakt aufgenommen.
- Bei einem ausgebuchten Workshop wird der Teilnehmer / die Teilnehmerin sofort davon unterrichtet.
- Seitens des Studios ist es möglich eine Anmeldung ohne Nennung von Gründen, auch im Nachhinein, abzulehnen.
- Die entsprechenden Kursgebühren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
- Bezahlung der Kursgebühren siehe Abschnitte B Punkt o.
- Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Eine Nichtteilnahme bzw. Nichterscheinen ( auch bei Krankheit ) befreit nicht von der Zahlungspflicht.
- Das Studio kann aus wichtigen Gründen( z.B. Erkrankung des Dozenten, Unbenutzbarkeit des Kursraumes, etc.) die ausgeschrieben Workshops / Projekte / Seminare absagen. Gegen das Studio können bei Nichtzustandekommen des Projektes (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) keine Haftungs- und Ersatzansprüche über die sofortige Rückzahlung aller eingegangenen Beträge hinaus geltend gemacht werden.
- Absage/Stornierung/ Rücktritt: Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, jedoch fallen folgende Gebühren an :
- Bis vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Workshops / Projektes / Seminares werden keine Gebühren fällig.
- Bei Absagen später als 4 Wochen vor Beginn des gebuchten Projektes / Workshop / Seminars Kurses ist die Teilnahmegebühr für das gesamte Projekt zu zahlen oder ein/e ErsatzteilnehmerIn zu stellen, sofern niemand von einer Warteliste nachrücken kann.
- Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann von dieser Regelung abgewichen werden.
- Für die Veranstaltungen der Reihe Body & Mind gelten eigene Bedingungen!
Haftung
- Die Teilnahme am gesamten Projekt erfolgt auf eigene Gefahr. Jede/r Teilnehmer/in trägt für sein eigenes Handeln während des Aufenthaltes im Studio die volle Verantwortung, d.h. er haftet für von ihm/ihr verursachte Schäden am Besitz/Eigentum aller Vertragspartner.
- Die Teilnahme kann mit physischen und psychischen Belastungen und Risiken verbunden sein. Die Teilnehmerin erklärt, dass keine körperlichen und/oder geistigen Erkrankungen oder Beschwerden bekannt sind, die der Teilnahme entgegen stehen könnten.
- Veranstalter und Dozenten übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Desgleichen übernehmen Veranstalter und Dozenten keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Wertsachen und Gegenstände.
- Bestehende Krankheiten müssen dem Veranstalter vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
Kurse von Studiomietern bzw. Fremddozenten
- Studiomieter bzw. Fremddozenten schließen eigene Verträge mit Ihren Schülern / SchülerInnen.
- Das einzige Vertragsverhältnis seitens des Studios besteht mit dem jeweiligen Mieter / Fremddozent.
- Das Studio übernimmt für die TeilnehmerInnen dieser Mieter / Dozenten keinerlei Haftung für etwaige Ansprüche aus diesen Verträgen.
Urheberrecht
- Sämtliche Foto- und Filmaufnahmen nach Betreten des Studios sind grundsätzlich untersagt.
- Eine eventuelle Nutzung von ausdrücklich erlaubten Aufnahmen ist allerdings nur für private Zwecke zulässig.
- Verkauf, Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft.
- Für im Unterricht erlernte Choreografien, Kombis gilt sinngemäß dasselbe. Eine Verwendung für private Zwecke und unter Angabe des „geistigen“ Eigentümers ist gestattet.
- Eine Weitergabe im Rahmen von Kursen / Projekten etc. ist nicht gestattet, außer der „geistige“ Eigentümer hat hierzu die schriftliche Erlaubnis erteilt.
Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Stand 01. Juni 2009
- Gerichtsstand ist München.